Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Rechtsanwaltskanzlei in Hettstedt im Landkreis Mansfeld-Südharz. Als Rechtsanwalt vertrete ich Sie kompetent in Rechtsangelegenheiten verschiedener Gebiete. Im Zentrum meiner Tätigkeit steht immer, Ihre Interessen konsequent zu vertreten. Ich scheue mich nicht, auch unangenehme rechtliche Probleme für Sie zu lösen. Sollte ein spezielles Rechtsgebiet nicht mit der notwendigen Sachkunde bearbeitet werden können, weise ich Sie darauf hin und empfehle Ihnen auf Wunsch einen spezialisierten Kollegen. Fragen Sie mich, was ich für Sie erledigen kann.
Es gibt einen kostenlosen öffentlichen Parkplatz, nur wenige Meter von meiner Kanzlei entfernt.
Das Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin schloss ich mit dem ersten juristischen Staatsexamen vor dem Justizprüfungsamt des Landes Berlin ab. Nach dem Referendariat im Bereich des Oberlandesgerichts Naumburg erwarb ich das zweite juristische Staatsexamen vor dem Landesjustizprüfungsamt Sachsen-Anhalt. Seit dem 21.08.1996 bin ich als Anwalt der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt zugelassen.
Wenn Sie Interesse an einer Rechtsberatung, einer außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Vertretung oder Verteidigung haben, dann kontaktieren Sie bitte meine Kanzlei für eine kurzfristige Terminvereinbarung.
Sie können mich anrufen, in meiner Kanzlei persönlich vorbeikommen, oder benutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Seite.
Rechtsanwälte sind Organe der Rechtspflege, jedoch freiberuflich tätig und daher auf die Honorierung ihrer Tätigkeit durch den jeweiligen Mandanten angewiesen. Die Vergütung der Rechtsanwälte ist in Deutschland gesetzlich geregelt, und zwar im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Nähere Informationen zu den jeweiligen Rechtsanwaltsgebühren und zu den voraussichtlichen Kosten der Bearbeitung eines konkreten Mandates erhalten Sie von uns vor der Übernahme eines Mandates.
Mandanten, die in beengten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, was nicht voraussetzt, dass Sozialleistungen in Anspruch genommen werden, können Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen. In diesen Fällen übernimmt dann der Staat die anfallenden Anwaltsgebühren. Bei der Antragstellung unterstützen wir Sie gern.
Im Fall einer bestehenden Rechtsschutzversicherung nehmen wir für Sie gern Kontakt zu Ihrem Rechtsschutzversicherer für die notwendige Deckungszusage auf.
Bei Ihrer Vertretung in einer Strafsache als Verteidiger oder Opferanwalt ist unter bestimmten Voraussetzungen auch die Beiordnung als Pflichtverteidiger oder Nebenklägervertreter möglich.
dabei z.B. Kündigung, Lohn, Zeugnis, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Probezeit, Urlaub, Abfindung
dabei z.B. Konflikt- und Trennungsberatung, Ehescheidung, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Vaterschaft, Kindesunterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht
dabei z.B. Vertragsgestaltung, Regelung von Rechtsverhältnissen, Forderungseinzug, Feststellung und Sicherung privater Rechte, Prüfung und Abwehr unberechtigter Ansprüche, Zwangsvollstreckung, Nachbarschaftsauseinandersetzungen, Mietstreitigkeiten
dabei z.B. Ermittlungsverfahren, Haftsachen, Durchsuchung, Beschlagnahme, Strafanzeigen, Neben- und Privatklage, Strafbefehl, Strafprozeßrecht, Jugendstrafrecht, Strafaussetzung zur Bewährung, Betäubungsmittel/Trunkenheit, Verkehrsstrafsachen/Führerscheinsachen, Zoll- und Steuerstraftaten, Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Führerschein
dabei z.B. Unfallschadenregulierung, Schmerzensgeld, Nutzungsausfallentschädigung, Geschwindigkeitsübertretung, Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafsachen
dabei z.B. Erwerbsunfähigkeitsrente, Berufsunfähigkeit, Arbeitslosengeld, Hartz IV, Sperrzeiten